Datenrettung in der Schweiz: So prüfen Sie Ihren Anbieter
Ihre Daten verlassen Ihre Hände. Bevor Sie eine Festplatte, einen Server oder ein Telefon anvertrauen, zeigen Ihnen fünf Prüfungen von je zwei Minuten, mit Quellenbelegen, mit wem Sie den Vertrag schliessen, wo Ihr Datenträger bearbeitet wird und vor welchem Gericht Sie im Streitfall klagen können.
Das Ergebnis unserer Dokumentenprüfung
Wir haben die auf dem Schweizer Markt sichtbaren Datenrettungsanbieter anhand öffentlicher Quellen untersucht: Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Handelsregister (zefix.ch) und SHAB-Publikationen. Das Ergebnis dieser im August 2026 durchgeführten Prüfung (Methode und Quellen in der Fussnote):
Eine .ch-Domain, eine 04x-Nummer oder eine Adresse in einer grossen Schweizer Stadt sagen weder etwas über die Gesellschaft aus, mit der Sie den Vertrag schliessen, noch über den Ort, an dem Ihr Datenträger bearbeitet wird. Diese Informationen stehen anderswo: Hier lesen Sie, wo.
Die 5 Prüfungen, bevor Sie Ihre Daten anvertrauen
Lesen Sie das Impressum, nicht die Startseite
Das Impressum nennt den Betreiber der Website. Ihr Vertragspartner wird dagegen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag bezeichnet: Beide stimmen nicht immer überein, prüfen Sie beides. Eine .ch-Website kann von einer in einem anderen Land eingetragenen Gesellschaft betrieben werden: Das steht dort, aber ganz unten auf der Seite.
Prüfen Sie das Unternehmen auf Zefix.ch: kostenlos und offiziell
Der Zentrale Firmenindex (zefix.ch) zeigt Ihnen in zehn Sekunden, ob das Unternehmen in der Schweiz eingetragen ist, in welcher Rechtsform, seit wann und wer es vertritt. Die Eintragung ist nicht für alle Tätigkeiten obligatorisch (ein Einzelunternehmen unterhalb eines bestimmten Umsatzes kann fehlen); ohne Eintrag können Sie die Gesellschaft aber nicht über diesen offiziellen Weg überprüfen, und das ist für sich genommen eine Information.
Suchen Sie den Gerichtsstand in den AGB
Der Gerichtsstand bezeichnet das im Streitfall zuständige Gericht. Lesen Sie die entsprechende Klausel, bevor Sie Ihren Datenträger einsenden: Sie nennt auch das auf den Vertrag anwendbare Recht. Ihre Tragweite ist nicht absolut: Sie hängt von den anwendbaren zwingenden Bestimmungen ab, insbesondere bei Konsumentenverträgen. Sie zeigt aber, wo und nach welchem Recht der Anbieter Streitigkeiten geregelt haben will.
Suchen Sie die Klausel zu Weitergabe und Subunternehmern
Das ist die Klausel, die den Versand Ihres Datenträgers an Partnerlabore oder Subunternehmer erlaubt, teils ohne geografische Begrenzung. Smartphones, Speicherchips und komplexe RAID-Konfigurationen sind die am häufigsten betroffenen Datenträger.
Unterscheiden Sie Überprüfbares von blossen Angaben
Ein Reinraum mit ISO-Klasse, eine Zertifizierung, eine Erfolgsquote: Verlangen Sie das Zertifikat, die ausstellende Stelle, den Geltungsbereich und das Gültigkeitsdatum. Eine Garantie «keine Daten, keine Kosten» kann in den AGB mit Ausnahmen versehen sein (Analysekosten, Express-Angebote, bestimmte Falltypen): Lesen Sie die genauen Bedingungen.
Dokumentenvergleich der wichtigsten Anbieter
Im August 2026 auf den Websites, in den AGB und in den amtlichen Registern der Anbieter erhobene Fakten (detaillierte Quellen im Methodikhinweis). Vier Status: JA = durch eine überprüfbare Quelle dokumentiert · EIGENANGABE = vom Anbieter angegeben, nicht unabhängig überprüft · NICHT DOKUMENTIERT = keine Information in den untersuchten Quellen gefunden · NEIN = ausdrückliche gegenteilige Quelle.
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
|---|---|---|---|---|---|
| SOS Data RecoveryTesweb SA, CHE-112.898.136 (Zefix) | JA: Schweizer AG (Zefix) | JA: besuchbares Labor; Öffnung der Datenträger unter ISO-5-zertifiziertem Laminar-Flow, Zertifikat auf Anfrage verfügbar | JA: vertragliche Zusicherung (AGB, Art. 3.1), Smartphones eingeschlossen | Ausschliesslich Schweizer Recht; Gerichtsstand im Kanton Bern (AGB) | fr · de · en · it |
| Dokumentierte Feststellungen : Unter den Anbietern dieser Tabelle und nach den angegebenen Kriterien ist SOS Data Recovery der einzige, für den wir gleichzeitig dokumentiert haben: eine im Schweizer Register eingetragene AG, ein besuchbares Labor in der Schweiz, eine vertragliche Zusicherung der vollständigen Bearbeitung in der Schweiz (AGB, Art. 3.1), einen Schweizer Gerichtsstand und einen Service in vier Sprachen. Labels: Swiss Label (Verband für Schweizer Herkunft), CyberSafe-Label (Verein cyber-safe.ch). Kundenbewertungen: 296 Bewertungen, Durchschnittsnote 4.8/5, auf Avis Vérifiés (Plattform der SKEEPERS-Gruppe, NF-Service-zertifiziert); Stand 21.08.2026. | |||||
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
| Ontrack (KLDiscovery)Schweizer GmbH (Zefix); Anteile im Besitz zweier US-Gesellschaften (SHAB)Detaillierter Vergleich → | JA: Schweizer GmbH eingetragen; die eingesehenen AGB bezeichnen jedoch die KLDiscovery Ontrack GmbH, Böblingen (DE), als Vertragspartnerin | EIGENANGABE: «Labor und Reinraum Klasse 100» in Wallisellen (Website) | NEIN: AGB: Leistungen «überwiegend» im Schweizer Labor erbracht; Zugriffe von jedem Standort der Gruppe möglich, auch aus den USA und dem Vereinigten Königreich (Art. 1.5); Mobiltelefone und Tablets gemäss AGB «üblicherweise in unser Schwesterlabor nach Polen» gesandt | Deutsche Gerichte gemäss AGB; zwingende Konsumentenschutzbestimmungen vorbehalten | de · en |
| Dokumentierte Feststellungen : Die am 17.08.2026 eingesehenen AGB bezeichnen die deutsche Gesellschaft der Gruppe als Vertragspartnerin (Art. 1.1), sehen «überwiegend» in der Schweiz erbrachte Leistungen mit möglichen Zugriffen von anderen Standorten der Gruppe vor, auch ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Art. 1.5 und 6.4), und halten für Mobiltelefone und Tablets fest: «Mobiltelefone und Tablets senden wir üblicherweise in unser Schwesterlabor nach Polen». Das Handelsregister zeigt, dass die Anteile der Schweizer GmbH von zwei US-Gesellschaften der KLDiscovery-Gruppe gehalten werden. | |||||
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
| Datenretter SchweizGmbH aus Mönchaltorf; Anteile seit März 2026 im Besitz der ENIXEN Group AG, Freienbach (SHAB)Detaillierter Vergleich → | JA: Schweizer GmbH (Zefix) | EIGENANGABE: «Reinraum der Klasse 100» (Website); kein unabhängiges Zertifikat gefunden | EIGENANGABE: «Ihr Datenträger verlässt die Schweiz nicht» (Website); keine gleichwertige Zusicherung in den eingesehenen AGB gefunden | Uster ZH (AGB) | de · en |
| Dokumentierte Feststellungen : Die Website wirbt mit «Keine Daten, keine Kosten» sowie mit kostenlosen Analysen für bestimmte Angebote und Analysepauschalen für andere (Business, Notfall); die am 17.08.2026 eingesehenen AGB sehen vor, dass die Analysekosten bei negativem Ergebnis geschuldet bleiben. Massgebend sind die genauen Bedingungen des jeweiligen Angebots. | |||||
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
| MPDEingetragenes Einzelunternehmen, Winterthur (Zefix; erste SHAB-Publikation: 2013, Oberbüren SG; seit 2016 Winterthur)Detaillierter Vergleich → | JA: eingetragenes Einzelunternehmen | EIGENANGABE: Reinraum für bestimmte Arbeiten und nach ISO 9001/27001 zertifizierte Prozesse; die Zertifizierungsseite verweist auf ein Webarchiv eines früheren Validierungsdienstes; aktuelle Gültigkeit, Inhaber und Geltungsbereich nicht unabhängig überprüft | EIGENANGABE: Analyse und Wiederherstellung im Schweizer Labor, ohne Versand ins Ausland und ohne Cloud-Transfer (Website); die am 19.08.2026 eingesehenen AGB behalten MPD jedoch das Recht vor, Analyse und Wiederherstellung einem Dritten zu übertragen (Art. 4), ohne Ortsangabe | Winterthur, ausschliesslich Schweizer Recht (AGB, eingesehen am 19.08.2026) | de · fr · en · it |
| Dokumentierte Feststellungen : Die Website präsentiert Winterthur als zentralen Laborstandort. Kostenlose Diagnose Basic für viele Datenträger angekündigt; kostenpflichtige Angebote Standard (ab CHF 120), Express (ab CHF 250) und Notfall (ab CHF 350), exkl. MWST; Festpreisofferte nach technischer Prüfung. Die am 19.08.2026 eingesehenen AGB sehen eine kostenlose Basic-Analyse in 8 bis 14 Arbeitstagen vor, mit persönlicher Abholung des Datenträgers in Winterthur, wenn kein Auftrag erteilt wird (Art. 2.1), sowie den Transport auf Risiko des Kunden (Art. 7). Der Anbieter betreibt mehrere Websites, die demselben Unternehmen zuzuordnen sind. | |||||
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
| Suricate SolutionsGmbH (Sàrl), Gibloux FR (Zefix)Detaillierter Vergleich → | JA: Schweizer GmbH (Zefix) | EIGENANGABE: Werkstatt mit «flux laminaire de catégorie 2» (Laminar-Flow der Kategorie 2) (Website); die Website positioniert sich gegen den Reinraum | NICHT DOKUMENTIERT: keine schriftliche Zusicherung in den untersuchten Quellen gefunden | NICHT DOKUMENTIERT in den eingesehenen Seiten | fr · de · en |
| Dokumentierte Feststellungen : Die Website (eingesehen im August 2026) wirbt mit «180 avis 5 étoiles sur Google» (180 5-Sterne-Bewertungen auf Google; Google-Profil, eingesehen am 20.08.2026: 202 Bewertungen, angezeigte Note 5,0), einer Positionierung als «meilleur prix en Suisse» (bester Preis der Schweiz) und über 6000 bearbeiteten Datenträgern. Position des Anbieters am selben Datum: «La salle blanche est un mythe...» (der Reinraum sei ein Mythos). | |||||
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
| CBL DatenrettungCBL Datenrettung GmbH, Kaiserslautern (DE), CBL-Gruppe (Kanada)Detaillierter Vergleich → | NEIN: kein Eintrag gefunden (Zefix) | NICHT DOKUMENTIERT: kein Schweizer Labor im aktuellen Laborverzeichnis von CBL (August 2026); Kaiserslautern als Hauptlabor ausgewiesen | NICHT DOKUMENTIERT: keine Zusicherung einer Bearbeitung in der Schweiz gefunden; die Versandseite der Schweizer Website nennt als Einsendeadresse für Datenträger Kaiserslautern, Deutschland (eingesehen am 20.08.2026) | Deutsches Recht; Gerichtsstand Kaiserslautern für Kaufleute (AGB vom 02.10.2024); Konsumenten: zwingende Bestimmungen vorbehalten | de (Schweizer Website) |
| Dokumentierte Feststellungen : Das Impressum der Schweizer Website und die AGB vom 02.10.2024 identifizieren die CBL Datenrettung GmbH, Kaiserslautern. Das Laborverzeichnis der Gruppe weist Kaiserslautern als Hauptlabor aus, ohne Schweizer Labor. Kostenlose Analyse angekündigt (4 h im Notfall, 6 bis 8 h im Standard). | |||||
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
| StellarStellar Data Recovery B.V., Utrecht (NL) | NEIN: kein Eintrag gefunden (Zefix) | NICHT DOKUMENTIERT: die Website nennt in Genf eine Adresse «Route de Pré-Bois 14, Réception, rez-de-chaussée»; Bearbeitungsort der Schweizer Datenträger nicht angegeben | NICHT DOKUMENTIERT: keine Zusicherung gefunden | NICHT DOKUMENTIERT in den eingesehenen Seiten | fr · de |
| Dokumentierte Feststellungen : Die eingesehene Preisseite kündigt eine kostenlose Diagnose im Angebot Economy und Diagnosekosten für die Angebote Business (€ 79) und Notfall (€ 179) an, exkl. MWST: Preise auf der Schweizer Website in Euro angegeben. Die auf der Website gezeigten Zertifizierungen sind niederländisch (ISO 9001:2015, The Hague Security Delta, MKB Innovative, MVO Nederland). | |||||
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
| RecDatiWebsite betrieben von «06 Informatique», Nizza (FR), gemäss Angaben der Website | NEIN: kein Eintrag gefunden (Zefix) | EIGENANGABE: «Lab Address» in Zürich, nach Vereinbarung; nicht unabhängig überprüft | NEIN: laut Website können die komplexesten Fälle an spezialisierte Labore im Vereinigten Königreich übergeben werden | NICHT DOKUMENTIERT in den eingesehenen Seiten | fr · de · en · it |
| Dokumentierte Feststellungen : Website betrieben von 06 Informatique, Nizza; die angegebene Zürcher Adresse ist nach Vereinbarung zugänglich. Die eingesehene Seite «Genève» nennt die Zürcher Adresse. Das Netzwerk betreibt auch recuperodatilugano.ch (italienische P.IVA). | |||||
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
| AttingoAttingo Datenrettung GmbH, Perfektastraße 55/2, 1230 Wien (FN 288503w)Detaillierter Vergleich → | NEIN: kein Eintrag gefunden (Zefix) | NEIN: Labore angekündigt in Österreich, Deutschland und den Niederlanden; eine Serviceseite nennt eine Wiederherstellung ausschliesslich im Labor Wien | NEIN: Labore ausserhalb der Schweiz gemäss Website | Österreichisches Recht, Gerichtsstand Wien (AGB vom 18.03.2026); Vorbehalt für Konsumenten | de · en |
| Dokumentierte Feststellungen : Die AGB der Schweizer Website (18.03.2026) identifizieren die Wiener GmbH als Anbieterin; angekündigte Labore in Wien, Hamburg und Nieuw-Vennep (NL). Kostenlose Diagnose im Angebot Economy; Angebote Business und High Priority mit kostenpflichtiger Diagnose. | |||||
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
| Datenrettung-Swiss.chGN Data Recovery Group GmbH, Triesen (Liechtenstein), Register FL; CHE-Nummer: Schweizer MWST (Unterstellung) | NEIN: Gesellschaft im Register Liechtensteins; kein Eintrag im Schweizer Register (die angezeigte CHE-Nummer ist eine MWST-Nummer) | NEIN: die eingesehenen AGB verorten die Laborarbeiten am zentralen Standort Weiler (Österreich) | NEIN: siehe AGB (Weiler, Österreich) | Vaduz (FL), liechtensteinisches Recht (AGB) | de |
| Dokumentierte Feststellungen : Die Standortseite des Anbieters wirbt mit «über 300 Standorte»; die im August 2026 eingesehene Liste umfasst zahlreiche Adressen in Österreich und Deutschland. Die eingesehenen AGB sehen eine Garantie mit Ausnahmen vor (namentlich bestimmte Rabatte, bestimmte Fälle gelöschter Daten und bestimmte Express-Leistungen), eine stillschweigende Abnahmefrist von 21 Tagen für Dateilisten und den Transport auf Risiko des Kunden. | |||||
| Anbieter | Gesellschaft im Schweizer Register | Labor in der Schweiz | Bearbeitung zu 100 % in der Schweiz | Gerichtsstand (AGB) | Sprachen |
| «Datenrettung Schweiz» (.net)Enaris GmbH, Linz (AT), gemäss Impressum | NEIN: kein Eintrag gefunden (Zefix) | NICHT DOKUMENTIERT: keine Schweizer Adresse auf der Website angegeben; Partner-Abgabestellen in der Schweiz | NEIN: die eingesehenen AGB erlauben die Weitergabe der Datenträger an Subunternehmer, ohne geografische Begrenzung | Freistadt (AT), österreichisches Recht (AGB) | de |
| Dokumentierte Feststellungen : Das Impressum identifiziert die Enaris GmbH in Linz (Österreich); die Website tritt schweizerisch auf und nennt Partner-Abgabestellen in der Schweiz. Die am 17.08.2026 eingesehenen AGB sehen österreichisches Recht, den Gerichtsstand Freistadt, auch ohne Auftrag geschuldete Analysekosten und, bei erfolgloser Wiederherstellung, eine auf 50 % des Preises begrenzte Rückerstattung vor. | |||||
Tabelle nicht abschliessend: insgesamt 33 untersuchte Anbieter. Rein lokale Akteure (IT-Reparaturdienste) sind hier nicht aufgeführt. «Keine dokumentierte Information» bedeutet nicht «Beweis des Gegenteils»: Der Status NICHT DOKUMENTIERT zeigt lediglich an, dass unsere Quellen den Punkt nicht belegen konnten.
Detaillierte Vergleiche, Anbieter für Anbieter
Regulierte Branchen: Was der Bearbeitungsort rechtlich ändert
Für eine Privatperson ist die Wahl des Anbieters eine Vertrauensfrage. Für bestimmte Berufe und Institutionen werfen der Bearbeitungsort und die Kette der Subunternehmer zusätzlich Fragen des Berufsgeheimnisses, der Aufsicht und des Datenschutzes auf, die vor dem Versand des Datenträgers eine Analyse erfordern.
Gesundheitswesen: Ärzte, Spitäler, Apotheken, Labore
Patientendaten sind besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 Bst. c DSG) und unterstehen dem Arztgeheimnis (Art. 321 StGB), das auch die Hilfspersonen des Berufsträgers erfasst.
IT-Dienstleister können je nach Umständen als Hilfspersonen im Sinne von Art. 321 StGB gelten. Der Beizug eines Anbieters oder einer Subunternehmerkette im Ausland ist nicht automatisch verboten, verlangt aber eine vertiefte Analyse: Berufsgeheimnis, Datenzugriffe, vertragliche Zusicherungen, anwendbares Recht und die Regeln des DSG zur Bekanntgabe ins Ausland. Für Patientendaten empfiehlt der EDÖB aus Vorsicht insbesondere, auf einen Cloud-Anbieter im Ausland zu verzichten.
Banken und FINMA-unterstellte Institute
Das Bankgeheimnis (Art. 47 BankG) stellt die Preisgabe von Kundendaten unter Strafe. Je nach Art und Bedeutung des Auftrags können auch die Aufsichtsregeln der FINMA zu Auslagerungen (FINMA-RS 2018/3) relevant sein: Die betroffenen Institute müssen namentlich ein angemessenes Risikomanagement und ausreichende Kontroll- und Auditrechte sicherstellen und bei einer Bearbeitung im Ausland die zusätzlichen Risiken dieses Standorts berücksichtigen.
Anwälte und Notare
Art. 321 StGB schützt das Berufsgeheimnis von Anwalt und Notar, und Art. 13 BGFA verpflichtet den Anwalt, dafür zu sorgen, dass seine Hilfspersonen es wahren. Eine vollständig schweizerische Bearbeitungskette ohne Zugriffe aus dem Ausland vermeidet grundsätzlich die Problematik der Datenbekanntgabe ins Ausland; Vertragspartner, anwendbares Recht und Gerichtsstand sind jedoch separat zu prüfen, und der Berufsträger bleibt verpflichtet, die Vertraulichkeits- und Sicherheitszusicherungen des Anbieters zu prüfen. Für Treuhänder und andere Zahlenberufe können sich Pflichten namentlich aus dem DSG, dem Vertrag und, je nach ausgeübter Tätigkeit, aus weiteren sektoriellen Regeln ergeben.
Öffentliche Verwaltungen, Gemeinden, Schulen
Das Amtsgeheimnis (Art. 320 StGB) und die kantonalen Datenschutzgesetze gelten für öffentliche Organe. Der Beizug einer ausländischen Gesellschaft kann zusätzliche Anforderungen auslösen oder, je nach anwendbarer Gesetzgebung und Art der Daten, die nutzbaren Lösungen einschränken: Die Konformität ist im Einzelfall zu prüfen (betroffene Behörde, kantonales Gesetz, Datenart, vertragliche und Sicherheitsgarantien, Zielland).
Sensible Aufträge des Bundes
Seit dem 1. Januar 2024 regelt das Informationssicherheitsgesetz (ISG) die Bearbeitung klassifizierter Informationen des Bundes. Umfasst ein Auftrag eine sensible Tätigkeit, durchläuft er das Betriebssicherheitsverfahren (BSV), das mit einer Betriebssicherheitserklärung (BSE) abgeschlossen werden kann.
Tesweb SA hat das Betriebssicherheitsverfahren (BSV) durchlaufen und verfügt über eine Betriebssicherheitserklärung (BSE). Die Mitarbeitenden, die diese Aufträge bearbeiten und Zutritt zum gesicherten Labor haben, verfügen über eine Sicherheitsprüfung der Stufe «GEHEIM», ausgestellt vom Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS). Das Dokument kann im Rahmen eines Auftrags auf Anfrage vorgelegt werden.
Alle Unternehmen: das DSG
Seit dem 1. September 2023 regelt das revidierte DSG die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland (Art. 16-17). Sie kann sich namentlich auf die Anerkennung eines angemessenen Schutzniveaus stützen oder andernfalls auf die im Gesetz vorgesehenen Garantien; Art. 17 sieht zudem bestimmte Ausnahmen in festgelegten Situationen vor. Der Verantwortliche muss ausserdem seine Subunternehmerkette beherrschen (Art. 9): Ein Auftragsbearbeiter darf einen weiteren Auftragsbearbeiter nur mit vorgängiger Genehmigung des Verantwortlichen beiziehen; diese Genehmigung kann allgemein erteilt werden, wobei der Auftragsbearbeiter jede Änderung melden muss, damit der Verantwortliche widersprechen kann.
Bestimmte vorsätzliche Verletzungen der Pflichten des DSG, namentlich von Sorgfaltspflichten zu Subunternehmern, Sicherheit oder Bekanntgabe ins Ausland, sind strafbewehrt; die Höchststrafe des DSG ist eine Busse von CHF 250'000 und richtet sich in erster Linie an die verantwortliche natürliche Person (Art. 60 ff. DSG).
Was wir dokumentieren, und wie Sie es prüfen können
Wir legen an unsere eigene Tabellenzeile denselben Beweisstandard an wie an die anderen: Jedes Element unten ist überprüfbar, und wir sagen Ihnen, wie.
Ein Schweizer Unternehmen, seit 2006 auf Datenrettung spezialisiert
SOS Data Recovery ist ein Service der Tesweb SA (CHE-112.898.136), einer im Schweizer Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaft: überprüfbar auf zefix.ch. Seit 2006 wurden über 11'300 Datenträger in unserem Labor bearbeitet. Unsere AGB sehen die ausschliessliche Anwendung von Schweizer Recht und einen Gerichtsstand im Kanton Bern vor.
Ein Labor, das Sie besuchen können
Die Öffnung der Datenträger erfolgt in unserem Labor in der Schweiz, unter ISO-5-zertifiziertem Laminar-Flow, Zertifikat auf Anfrage verfügbar; unser Labor wird auf unserer Laborseite im Detail vorgestellt. Sie können Ihren Datenträger persönlich abgeben, an einer unserer 30 Annahmestellen in der Schweiz, und unsere Einrichtungen nach Vereinbarung besichtigen. Unsere AGB verpflichten uns dazu (Art. 3.1 «Ort der Verarbeitung und Lokalisierung der Daten»): Ihr Datenträger, die Arbeitskopien und die wiederhergestellten Daten verlassen die Schweiz nicht, auch bei Smartphones nicht.
Überprüfbare Referenzen
Labels und Zertifizierungen: Swiss Label (Verband für Schweizer Herkunft), CyberSafe-Label (Verein cyber-safe.ch). 296 Kundenbewertungen auf Avis Vérifiés, Durchschnittsnote 4.8/5 (Plattform der SKEEPERS-Gruppe, NF-Service-zertifiziert). Unsere Referenzen und Presseartikel: Referenzseite.
Eine kostenlose Diagnose in 3 Stunden
Die Diagnose ist kostenlos und unverbindlich, in weniger als drei Stunden nach Eingang: Art des Defekts, Wiederherstellungschancen und exakte Kosten des Eingriffs, schriftlich mitgeteilt vor jeder Entscheidung. Der Eingriff wird nur in Rechnung gestellt, wenn die Wiederherstellung zu mindestens 80 % gelingt.
Häufige Fragen
Garantiert eine CHE-Nummer auf einer Website ein Schweizer Unternehmen?
Nein. Eine CHE-Nummer kann einer blossen Unterstellung unter die Schweizer Mehrwertsteuer entsprechen, die auch ausländischen Gesellschaften offensteht, die in die Schweiz verkaufen. Der Beweis ist der Handelsregistereintrag der Gesellschaft, kostenlos überprüfbar auf zefix.ch.
Wie erfahre ich, ob meine Daten die Schweiz verlassen?
Lesen Sie die AGB, bevor Sie Ihren Datenträger einsenden: Suchen Sie nach Wörtern wie «Partner», «Subunternehmer», «Zentrallabor» sowie nach Gerichtsstand und anwendbarem Recht. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Bearbeitungsorts, auch für Smartphones, die oft an separaten Spezialstandorten bearbeitet werden.
Warum ist der Bearbeitungsort wichtig?
Aus drei Gründen: die Regeln des DSG zur Bekanntgabe von Daten ins Ausland, der Zugang zum Gericht (vor einem Schweizer Gericht zu klagen ist einfacher und günstiger als ein Verfahren im Ausland) und die Besitzkette, wichtig für Unternehmensdaten, medizinische Daten oder dem Berufsgeheimnis unterstehende Daten.
Ist ein Reinraum wirklich nötig?
Um eine mechanische Festplatte zu öffnen, ohne ihre Platter zu beschädigen, ist eine Umgebung mit kontrollierter Luft nötig. Die richtigen Fragen: Welche Umgebung genau (Raum, Haube, Laminar-Flow), welche Klasse, zertifiziert durch wen, und kann man sie sehen? Eine genannte ISO-Klasse ohne Zertifikat und ohne Besuchsmöglichkeit bleibt eine blosse Angabe.
Werden Smartphones anders behandelt?
Oft ja: Die Wiederherstellung von verlöteten Chips erfordert spezielle Ausrüstung, und mehrere Anbieter übergeben sie an Spezialstandorte, teils im Ausland (bei einem grossen Anbieter heisst es in der deutschen Fassung der AGB: «Mobiltelefone und Tablets senden wir üblicherweise in unser Schwesterlabor nach Polen»). Fragen Sie ausdrücklich, wo die Extraktion durchgeführt wird.
Ich bin Arzt, Anwalt oder Banker: Darf ich einen Datenträger ins Ausland senden?
Das ist nicht automatisch verboten, verlangt aber eine vertiefte Analyse: Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) oder Bankgeheimnis (Art. 47 BankG), vertragliche Zusicherungen des Anbieters, Datenzugriffe aus dem Ausland, anwendbares Recht und die Übermittlungsregeln des DSG. Für Patientendaten empfiehlt der EDÖB aus Vorsicht, auf einen Cloud-Anbieter im Ausland zu verzichten. Im Zweifel fragen Sie Ihre Aufsichtsbehörde oder Ihren Juristen. Eine vollständig schweizerische Kette ohne Zugriffe aus dem Ausland vermeidet grundsätzlich die Problematik der Auslandsbekanntgabe; Vertragspartner, anwendbares Recht und Gerichtsstand bleiben separat zu prüfen.
Methodikhinweis. Die Feststellungen dieser Seite beruhen ausschliesslich auf öffentlichen Quellen, eingesehen im August 2026: Impressen und AGB der genannten Anbieter, Zentraler Firmenindex (zefix.ch), SHAB-Publikationen und Mitteilungen der Anbieter selbst. Jede Feststellung ist datiert; die Screenshots und genauen Fundstellen werden aufbewahrt. Die 33 untersuchten Anbieter wurden durch Suchen aus der Schweiz auf Französisch, Deutsch und Italienisch identifiziert; die in der Tabelle aufgeführten Anbieter wurden nach ihrer Sichtbarkeit in diesen Suchen und der Verfügbarkeit überprüfbarer Quellen ausgewählt. Die vollständige Liste, die Aufnahmekriterien und die Zählung (33 untersucht, 5 im Schweizer Register eingetragen mit dokumentierter Bearbeitung in der Schweiz, 19 im Ausland eingetragene Gesellschaften) werden aufbewahrt und können auf Anfrage vorgelegt werden. «Nicht dokumentiert» bedeutet, dass in den untersuchten Quellen keine Information gefunden wurde, nicht, dass der Umstand nicht besteht. Die genannten Anbieter können ihre Praxis ändern: Diese Seite wird periodisch neu geprüft (letzte Prüfung: August 2026).
Sie vertreten einen auf dieser Seite genannten Anbieter?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Sie betreffende Information unzutreffend oder nicht mehr aktuell ist, verpflichten wir uns, sie zu prüfen und, falls sie falsch ist, zu korrigieren.
Schreiben Sie uns an info@sos-data-recovery.ch (Betreff: «Berichtigungsantrag») mit folgenden Angaben:
1. die beanstandete Information (wörtliches Zitat dieser Seite);
2. das dokumentierte Element, das ihr widerspricht (Registerauszug, datierte AGB, Zertifikat usw.);
3. Ihre Kontaktdaten und Ihre Funktion im betroffenen Unternehmen.
Wir bestätigen den Eingang innert 2 Arbeitstagen. Ist ein Fehler objektiv nachprüfbar, korrigieren wir ihn unverzüglich; in den übrigen Fällen antworten wir inhaltlich innert spätestens 10 Arbeitstagen. Ist der Antrag begründet, wird die Korrektur mit dem Aktualisierungsdatum veröffentlicht; halten wir an der Information fest, teilen wir Ihnen die Quellen mit, auf denen sie beruht.